Der seit 19.06.2026 vorgeschriebene Widerrufsbutton (§ 356a BGB) für Ihren Onlineshop – fertiger Einbau-Code mit zweistufigem Verfahren, Eingangsbestätigung und Checkliste.
Diesen Code an der Stelle einfügen, an der der Button erscheinen soll (idealerweise im Kundenkonto und im Footer – dauerhaft erreichbar während der Widerrufsfrist). Der Code ist eigenständig, lädt nichts nach.
§ 356a verlangt, dem Verbraucher den Zugang des Widerrufs unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail) zu bestätigen. Diese Vorlage automatisch versenden.
Automatisierte Umsetzungshilfe, keine Rechtsberatung. Der erzeugte Code setzt die technischen Anforderungen des § 356a BGB (Sichtbarkeit, zweistufiges Verfahren, Datenfelder, Bestätigung) um; die rechtssichere Einbindung (dauerhafte Erreichbarkeit, Aktualität Ihrer Widerrufsbelehrung, Eingangsbestätigung, Protokollierung) verantworten Sie. Rechtsgrundlage: § 356a BGB (in Kraft seit 19.06.2026).