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Nebenkostenabrechnung für private Vermieter — geführt, § 556 BGB & CO₂KostAufG
§ 556 BGB · CO₂KostAufG
Schritt 1

Objekt & Abrechnungszeitraum

Mietparteien

Pro Wohneinheit: Fläche, Personen, geleistete Vorauszahlung im Abrechnungsjahr und Nutzungsmonate (bei Mieterwechsel < 12). Bei Wechsel innerhalb einer Wohnung beide Parteien mit ihren jeweiligen Monaten eintragen.

Mieter / WEFläche m²PersonenVorauszahlung €/JahrMonate
Schritt 2

Umlagefähige Kostenarten (ohne Heizung/Warmwasser)

Gesamtkosten je Position eintragen und Verteilerschlüssel wählen. Fläche = nach m², Personen = nach Kopfzahl, Einheiten = gleichmäßig je Partei. Heizung, Warmwasser und CO₂ werden in Schritt 3 gesondert erfasst (HeizkostenV / CO₂KostAufG).

KostenartGesamtkosten €Verteilerschlüssel
Summe kalte Betriebskosten: 0,00 €
Schritt 3

Heizung, Warmwasser & CO₂-Kostenaufteilung

Seit 2023 muss bei Heizkosten der verbrauchsabhängige Anteil (HeizkostenV) und die CO₂-Kostenaufteilung nach dem 10-Stufen-Modell (CO₂KostAufG) ausgewiesen werden. Fehlt der CO₂-Ausweis, darf der Mieter die Heizkosten um 3 % kürzen (§ 7 Abs. 4 CO₂KostAufG).

Heizkosten & Warmwasser

Der Verbrauchsanteil wird nach den erfassten Verbrauchseinheiten je Mieter verteilt (siehe Tabelle unten), der Grundkostenanteil nach Wohnfläche. Ohne Verbrauchserfassung ist eine reine Flächenumlage unzulässig; tragen Sie dann geschätzte/abgelesene Einheiten ein.

MietparteiVerbrauchseinheiten (z. B. kWh / Striche)
CO₂-Kostenaufteilung (Pflicht seit 01.01.2023)

Beide Angaben stehen auf Ihrer Brennstoff-/Wärmerechnung (Lieferant weist CO₂-Menge und CO₂-Kosten aus). Die Einstufung erfolgt automatisch nach dem spezifischen Ausstoß in kg CO₂/m²/Jahr.

Schritt 4

Abrechnungsergebnis je Mieter

Die Abrechnung weist je Position Gesamtkosten, Verteilerschlüssel und Ihren Anteil aus (formelle Anforderungen § 556 Abs. 3 BGB) sowie die CO₂-Aufteilung nach CO₂KostAufG. Prüfen Sie die Werte vor Versand; dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung.