Objekt & Abrechnungszeitraum
Mietparteien
Pro Wohneinheit: Fläche, Personen, geleistete Vorauszahlung im Abrechnungsjahr und Nutzungsmonate (bei Mieterwechsel < 12). Bei Wechsel innerhalb einer Wohnung beide Parteien mit ihren jeweiligen Monaten eintragen.
| Mieter / WE | Fläche m² | Personen | Vorauszahlung €/Jahr | Monate |
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Umlagefähige Kostenarten (ohne Heizung/Warmwasser)
Gesamtkosten je Position eintragen und Verteilerschlüssel wählen. Fläche = nach m², Personen = nach Kopfzahl, Einheiten = gleichmäßig je Partei. Heizung, Warmwasser und CO₂ werden in Schritt 3 gesondert erfasst (HeizkostenV / CO₂KostAufG).
| Kostenart | Gesamtkosten € | Verteilerschlüssel |
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Heizung, Warmwasser & CO₂-Kostenaufteilung
Seit 2023 muss bei Heizkosten der verbrauchsabhängige Anteil (HeizkostenV) und die CO₂-Kostenaufteilung nach dem 10-Stufen-Modell (CO₂KostAufG) ausgewiesen werden. Fehlt der CO₂-Ausweis, darf der Mieter die Heizkosten um 3 % kürzen (§ 7 Abs. 4 CO₂KostAufG).
Abrechnungsergebnis je Mieter
Die Abrechnung weist je Position Gesamtkosten, Verteilerschlüssel und Ihren Anteil aus (formelle Anforderungen § 556 Abs. 3 BGB) sowie die CO₂-Aufteilung nach CO₂KostAufG. Prüfen Sie die Werte vor Versand; dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung.