Minijob, Midijob oder darüber? Gib deine Daten ein und sieh es sofort.
Minijob: Verdienst bis 556 €/Monat (Geringfügigkeitsgrenze). Diese ist an den Mindestlohn gekoppelt. Sozialabgaben zahlt im Wesentlichen der Arbeitgeber, du kannst dich von der Rentenversicherung befreien lassen.
Midijob (Übergangsbereich): von 556,01 € bis 2.000 €/Monat. Hier zahlst du reduzierte Sozialbeiträge, die mit steigendem Lohn ansteigen.
Darüber: Ab über 2.000 €/Monat gilt die volle reguläre Sozialversicherungspflicht.
Mindestlohn 2026: rund 12,82 €/Stunde. Bei diesem Lohn sind im Minijob maximal rund 43 Stunden/Monat möglich.