Prüfe, ob deine vereinbarte Kaltmiete nach der Mietpreisbremse (§ 556d ff. BGB) zulässig ist.
Ohne Gewähr – diese Schätzung ersetzt keine Rechtsberatung. Ob die Mietpreisbremse in deiner Gemeinde gilt, ergibt sich aus der jeweiligen Landesverordnung. Lass deinen Fall im Zweifel von einem Mieterverein oder einer Anwältin/einem Anwalt prüfen.