Prüfen Sie Werbetexte, Produktbeschreibungen und Website-Texte auf Umweltaussagen, die nach der neuen UWG-Rechtslage kritisch sind – mit Prüfprotokoll zum Ausdrucken.
Ab 27.09.2026 gelten die neuen Verbote der EmpCo-Novelle (UWG): Allgemeine Umweltaussagen wie „klimaneutral" oder „umweltfreundlich" ohne Nachweis, Eigen-Siegel ohne Zertifizierungssystem und kompensationsbasierte Klimaaussagen sind dann ohne Übergangsfrist unzulässig. Verstöße sind abmahnbar.
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KI-Einschätzung & Umformulierungen
Wichtig: Eine als „kritisch" markierte Aussage ist nicht automatisch verboten – sie ist zulässig, wenn Sie die zugrunde liegende Umweltleistung nachweisen und die Aussage auf demselben Medium klar spezifizieren. Genau das verlangt das Gesetz. Ohne Nachweis sollte die Aussage bis zum 27.09.2026 entfernt oder ersetzt werden.
Dieses Tool ist eine automatisierte Prüfhilfe auf Basis von Stichwort- und KI-Analyse. Es prüft nicht Ihre Nachweise und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. KI-Ergebnisse können fehlerhaft sein. Rechtsgrundlage: Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG i. d. F. der EmpCo-Umsetzung (BGBl. 2026 I, in Kraft ab 27.09.2026) sowie §§ 5, 5a UWG.