Wähle eine Fristart und gib das Startdatum ein – der Rechner ermittelt sofort das Fristende und berücksichtigt die Wochenend- & Feiertagsregel.
§ 193 BGB – Wochenend- & Feiertagsregel: Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag.
Feiertage werden bundeseinheitlich berücksichtigt. Regionale Feiertage (z. B. Fronleichnam, Reformationstag) sind nicht in allen Bundesländern enthalten – im Zweifel das jeweilige Landesrecht prüfen.