Prüfen Sie in Sekunden Ihren möglichen Anspruch nach EU-Verordnung 261/2004 bei Verspätung, Annullierung oder Überbuchung.
– €
Bitte oben Fall, Distanz und Verspätung wählen.
So funktioniert EU261
250 € bei Flügen bis 1.500 km
400 € bei Flügen von 1.500 bis 3.500 km (und allen innereuropäischen über 1.500 km)
600 € bei Flügen über 3.500 km
Bei Verspätung gilt die 3-Stunden-Schwelle am Endziel – darunter besteht in der Regel kein Anspruch.
Bei langen Flügen (über 3.500 km) kann die Airline die Entschädigung um 50 % kürzen, wenn die Ankunftsverspätung 3–4 Stunden beträgt.
Gilt für Abflüge ab einem EU-Flughafen oder Ankunft in der EU mit einer EU-Airline.
Kein Anspruch bei außergewöhnlichen Umständen (z. B. Unwetter, Streik der Flugsicherung, politische Instabilität).
Gut zu wissen
Der Anspruch verjährt in Deutschland meist nach 3 Jahren zum Jahresende. Die Entschädigung ist unabhängig vom Ticketpreis. Heben Sie Bordkarte und Buchungsbestätigung auf.