Partnerschaftsbonus: zusätzliche Monate bei gleichzeitiger Teilzeit beider Eltern.
Schätzung ohne Gewähr – ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die endgültige Höhe legt
die zuständige Elterngeldstelle fest; sie berücksichtigt u. a. Steuern, Sozialabgaben und
Einkommen während des Bezugs.