DSGVO-Verzeichnis

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO
Pflicht für fast jeden Betrieb
Hinweis: Diese App hilft beim Erstellen des Verzeichnisses und ersetzt keine Rechtsberatung. Inhalte vor Verwendung fachlich prüfen.

Verarbeitungstätigkeiten

Tipp: Mit den Vorlagen oben startest du in Sekunden — danach jede Tätigkeit an deinen Betrieb anpassen. Das fertige Verzeichnis ist auf Anfrage der Aufsichtsbehörde vorzulegen.

Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7)
Datenschutzbeauftragter (falls benannt)
Ein DSB ist u. a. Pflicht, wenn i. d. R. ≥ 20 Personen ständig mit automatisierter Verarbeitung beschäftigt sind oder besondere Datenkategorien umfangreich verarbeitet werden.