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BFSG-Paket

Die zwei Pflichtdokumente des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes: die Erklärung zur Barrierefreiheit (Anlage 3 zu §§ 14, 28 BFSG) und die Beurteilung einer unverhältnismäßigen Belastung (§ 17 BFSG).

Das BFSG gilt seit dem 28.06.2025. Betroffene Anbieter (u. a. Online-Shops, Buchungs-/Bankdienste) müssen eine Erklärung zur Barrierefreiheit bereitstellen. Verstöße: Bußgeld bis 100.000 €, Abmahnungen, Untersagung. Kleinstunternehmen (< 10 Beschäftigte und ≤ 2 Mio. € Umsatz) sind nur bei Dienstleistungen ausgenommen – nicht bei Produkten.

Angaben zum Anbieter & zur Dienstleistung

Ihre Erklärung zur Barrierefreiheit


      
      
      

Die Erklärung enthält die fünf Pflichtkomponenten der Anlage 3 zu §§ 14, 28 BFSG (rechtliche Anforderungen, Verbraucherinformationen nach Art. 246 EGBGB, allgemeine Beschreibung, Erfüllungsbeschreibung, zuständige Marktüberwachungsstelle) und muss in barrierefreier Form (z. B. in den AGB oder klar wahrnehmbar auf der Website) bereitgestellt werden. Automatisierte Ausfüllhilfe, keine Rechtsberatung; kein Konformitätsnachweis.